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EU-DSGVO‎ Seminar: Datenschutz im Online-Marketing

mit Dr. Martin Schirmbacher
5 Sterne 294 Google-Bewertungen

Lernen Sie in unserem 1-tägigen Seminar Datenschutz im Online Marketing alles, was Sie zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 wissen müssen. Erfahren Sie, wie sich die DSGVO auf Tätigkeiten im Web und insbesondere auf Online Werbung auswirkt.

Jetzt neu: Das Online-Marketing-Recht-Seminar beinhaltet 2020 den umfangreichen Datenschutz Teil (DSGVO) aus unserem ehemaligen EU-DSGVO‎ Seminar: Datenschutz im Online-Marketing. Das Seminar finden Sie hier: Online-Marketing- & Social-Media-Recht-Seminar

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Inhalte im Überblick

  • EU-DSGVO: Nach unserem Seminar wissen Sie, was sich hinter der EU-DSGVO verbirgt und welche Auswirkungen die DSGVO auf die Rechtslage hat.
  • Datenschutz-Compliance: Sie erfahren, wie die Compliance in der Praxis umgesetzt werden kann.
  • ePrivacy: Sie erhalten Kenntnisse, welche Sachverhalte unter die ePrivacy fallen und welche Auswirkungen diese Verordnung haben wird.
  • Tracking: Sie erfahren, wie Tracking datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
  • Social Media: Sie lernen, welche Folgen die DSGVO für Facebook & Co hat.
  • E-Mail-Marketing-Recht: Sie erfahren, welche Richtlinien für Werbung per E-Mail gelten.
  • CRM und DMP: Hier erfahren Sie, welche Kundendaten gespeichert werden dürfen und welche zu Werbezwecken verwendet werden können.

Agenda im Detail

Verbotsprinzip und Grundlagen des Datenschutzrechts

Die DSGVO ist in aller Munde. Manche beschäftigen sich damit schon seit Monaten, andere haben von der Datenschutzgrundverordnung nur am Rande gehört. In der Einführung werden alle Teilnehmer auf den gleichen Stand gebracht und die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts kurz besprochen.

  • Einstieg in die EU-DSGVO – Was ist das überhaupt und warum betrifft es uns?
  • Wie sieht der EU-weite Rechtsrahmen aus und was wird aus BDSG und TMG?
  • Grundsätze der Datenverarbeitung
  • Informationspflichten und Transparenz
  • Accountability als wesentliche Neuerung
  • Bußgelder und Sanktionen
  • ePrivacy: Was hat es damit auf sich?
  • Personenbezogene Daten als Grundlage des Datenschutzes

Tracking und Targeting – Was geht noch nach der DSGVO?

Nach der Einführung geht es um eines der Grundprinzipien der DSGVO: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Diese kann sich aus einem Vertrag oder einer Einwilligung ergeben. Eine einwilligungsfreie Datenverarbeitung lässt sich unter Umständen auf berechtigte Interessen des werbenden Unternehmens stützen.

  • Verbotsprinzip
  • Anforderungen an eine Einwilligung nach der DSGVO
  • Freiwilligkeit der Einwilligung und Kopplungsverbot
  • Transparenzgebot und Widerruflichkeit
  • Berechtigte Unternehmensinteressen als Rechtsfertigungsgrund
  • Zwingendes Opt-out im Direktmarketing
  • Was sind vernünftige Erwartungen des Nutzers und warum sind diese wichtig?

Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Jede Aufzeichnung von Besucherverhalten auf der Website hat tendenziell Personenbezug und braucht daher eine Rechtfertigung. Wer keine Einwilligung einholen möchte, muss auf berechtigte Interessen setzen. Was sind hier die Grenzen? Womit muss der Kunde rechnen? Wichtig ist, dass stets eine Opt-out-Möglichkeit angeboten und auch umgesetzt wird.

  • Tracking und Personenbezug von Online Identifiern
  • Pseudonyme vs. anonyme Daten
  • Tracking mit Google Analytics
  • Cross-Device-Tracking
  • SSPs und DSPs – Gibt es ein Einwilligungserfordernis?
  • Wiedererkennung über Cookies und Fingerprintverfahren
  • Verschiedene Targeting-Verfahren nach neuem Datenschutzrecht
  • Custom Audiences und Facebook Pixel

Hier gibt es mehr zum  Hintergrund Google Analytics und die DSGVO

Verzeichnis über die Verarbeitungsvorgänge und Compliance

Für die Grundsätze des E-Mail-Marketings hat die DSGVO eigentlich nicht viel Neues gebracht. Am bekannten Opt-in-Prinzip ändert sich nichts. Doch insbesondere für die Analyse und Auswertung von Daten gilt seit Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung. Für jedes erhobene und verarbeitete Datum stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit und den vernünftigen Erwartungen der Empfänger. Besonders betroffen sind dagegen CRM-Systeme. Fehlt eine Einwilligung des Kunden dürfen die Daten nur im Ausnahmefall für die Aussteuerung von Werbung – ob Print oder online – verwendet werden. Insofern ergeben sich insbesondere für Data Mining Plattformen verschiedene Herausforderungen.

  • E-Mail-Marketing-Recht: Was ändert sich für die Werbung per E-Mail?
  • Tracking von Öffnungsraten und Klickstrecken: Welche Vorgaben macht die DSGVO?
  • CRM-Systeme: Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden?
  • DMPs und die Nutzung von Kundendaten zur Aussteuerung von Werbung
  • Clusterbildung und Pseudonyme als Maßnahmen für mehr Datenschutz

Neue Rechtstexte nach der DSGVO

Jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten führen. Darin müssen alle Datenverarbeitungsprozesse im Detail aufgeführt werden. Dies trifft etwa auf den Einsatz von Tracking-Tools zu. Auch die grundsätzliche Funktionsweise einer DMP muss zum Beispiel aufgenommen werden. Das Verzeichnis muss jederzeit den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können. Die Compliance-Anforderungen der DSGVO sind hoch. Im Seminar wird besprochen, welche Vorgaben in welcher Reihenfolge angegangen werden sollten.

  • Das neue alte Verfahrensverzeichnis: Was gehört dort rein?
  • Löschkonzept: Wann müssen personenbezogene Daten entfernt werden?
  • Datenschutz-Compliance: Was sind die Must-Haves nach DSGVO?
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Kunden oder Nutzer
  • DSGVO-Projekt: Wie geht man es an?

Datenschutz-Text

Am sichtbarsten sind die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung bei den Texten, die nach außen verwendet werden. Jede Datenschutzerklärung muss angepasst werden und deshalb sieht man jeder Website an, ob das Unternehmen sich fit für die DSGVO gemacht hat. Deshalb kommt den Bestimmungen besondere Bedeutung zu. Anzupassen sind nicht nur die Datenschutzerklärung, sondern auch Einwilligungserklärungen. Dagegen müssen die AGBs nur im Ausnahmefall angefasst werden. Wer mit Dienstleistern zusammen arbeitet, muss prüfen, ob eine Datenverarbeitung im Auftrag geschieht. Wer selbst Leistungen anbietet und personenbezogene Daten verarbeitet, sollte entsprechende Standards vorhalten und den Kunden deutlich machen, dass die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts beachtet werden.

  • Datenschutzerklärung: Länger, breiter, transparenter: Was muss diese konkret beinhalten?
  • Einwilligungserklärungen: Wie werden die Transparenzvorgaben umgesetzt?
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Auftragsdatenverarbeitung: Was gehört in die Verträge?
  • Müssen laufende Vereinbarungen angepasst werden?
  • Cookie-Hinweise: Sind hier Änderungen nötig?

Lernen Sie in unserem 1-tägigen Seminar zum Datenschutz im Online Marketing alles, was Sie zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 wissen müssen. Erfahren Sie, wie sich die DSGVO auf Tätigkeiten im Web und insbesondere auf Online-Werbung auswirkt.

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes führen zu hektischer Betriebsamkeit. In großen Unternehmen existieren interne EU-DSGVO-Projekte teilweise schon seit Jahren. Kleinere Unternehmen haben damit erst kürzlich begonnen.

Die Stoßrichtung des Datenschutzrechts hat sich verändert. Während es zuvor genügte, sich unauffällig zu verhalten und möglichst wenig falsch zu machen, ist es seit Mai 2018 erforderlich, den Behörden jederzeit nachweisen zu können, dass sich das Unternehmen datenschutzkonform verhält. Dies führt zu umfangreichen Dokumentationspflichten.

Das Intensiv-Seminar Datenschutz im Online Marketing vermittelt Ihnen fundiertes und praxisorientiertes EU-DSGVO-Wissen. Erfahren Sie, was Sie als Online Marketer oder Agentur-Chef konkret tun müssen, um stets datenschutzkonform zu handeln. Denn eines ist uns bei unseren Seminaren ganz besonders wichtig: Wir möchten Ihnen helfen, es selbst zu tun.

Durch die gemeinsamen Pausen sowie das Mittagessen schaffen wir zusätzlichen Platz für den individuellen Austausch zwischen den Seminarteilnehmern und mit dem Trainer. Am Ende Ihres Seminars erhalten Sie neben den ausführlichen Seminarunterlagen auch ein Teilnahmezertifikat.

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr als 98% Weiterempfehlungsquote
  • Seminar in zertifizierter MBA-Qualität Im Rahmen des MBA Digital Marketing sind wir durch die University of Applied Sciences OTH staatlich anerkannt und anrechenbar. Erfahre mehr unter Lehrgänge & MBA »
  • Auch als Teil unserer Weiterbildung zum Certified Digital Marketing Manager buchbar
  • Für deinen Lernerfolg: Maximal 15 Teilnehmer:innen
  • Wir vermitteln das digitale Handwerk aus der Praxis und beantworten deine konkreten Fragen
  • Umfangreiche Unterlagen zum Nacharbeiten
  • Flexibilität: Du kannst bis zu 14 Tage vor deinem Seminar kostenlos stornieren. Deine Teilnahme ist jederzeit übertragbar
  • Fördermöglichkeit: Wir sind nach ISO 9001 zertifiziert. Deine Teilnahme kann staatlich gefördert werden

Noch Fragen? Wir beraten dich gerne!

Rufe uns zwischen 09:00 und 17:30 Uhr an: +49 (0) 89 416126990
oder wähle einen passenden Termin in unserem Online-Kalender.

Tipp: Häufige Fragen und unsere Antworten dazu findest du auch hier.